Tippgeberprovision
Tippgeber-provision
Provision
So Funktioniert's:
Sie kennen jemanden der eine Immobilie verkaufen möchte?
Dann verdienen Sie Geld, mit einem einzigen Anruf!
Ihre Checkliste um Geld zu verdienen:
- Die Immobilie muss KAPA neu sein (Sie darf nicht bereits in der Vermarktung von KAPA aufscheinen)
- Es darf kein anderer aufrechter Maklervertrag für die Immobilie bestehen
- Der Eigentümer der Immobilie darf mit Ihnen verwandt sein (Ausgenommen sind jedoch der Ehepartner/Lebensabschnittsgefährte und Personen, die in der zu verkaufenden Immobilie mit Ihnen leben und/oder in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zu Ihnen stehen)
- Es muss ein Exklusivauftrag mit KAPA abgeschlossen werden
- Die Immobilie muss durch KAPA verkauft werden (ein bloßes Vermarkten berechtigt nicht zum Anspruch der Tippgeberprovision)
- Höhe der Tippgeberprovision: 10% von der Nettoprovision (Verkäuferseite) - sofort nach Kaufvertragsunterzeichnung